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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Segelschule Glauke Segelkutter

 

§ 1 Teilnehmer- und Charterberechtigte

Teilnahme- und charterberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Segelsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung zu den Schnupper-,Segel- und Motorbootkursen ist verbindlich. Sie kann schriftlich, mündlich, per Email oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch den Schiffsführers zustande und ist aufschiebend bedingt, bis der Kursteilnehmer eine Anzahlung gemäß § 3 Abs. 2 dieser Vereinbarung eingehend gezahlt hat.

Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

Die Segelschule Glauke Segelkutter behält sich das Recht vor, im Falle höherer Gewalt, so insbesondere bei Starkwind, Blitzschlag oder bei Zerstörung oder erheblicher Beschädigung der Segel-/Motorboote ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

§ 3 Kursgebühren, Fälligkeit

Die Kursgebühren ergeben sich aus dem aktuellen individuellen Angebot. Sie sind ohne Abzug zahlbar und sind mit Annahme durch den Schiffsführer fällig. Sie beinhalten nicht Nebenkosten, wie z.B. Hafengebühren und Verpflegungskosten.

Für den Fall, dass die Buchung des Kurses vorfristig erfolgt, ist von dem Kursteilnehmer innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung eingehend eine Anzahlung i. H. der Hälfte des Vertragspreises anzuzahlen. Sollte der Kursteilnehmer den vereinbarten Kurs sodann verpassen, verfällt die Anzahlung als Schadensersatz zugunsten der Segelschule Glauke Segelkutter für den weggefallenen Kursteilnehmer.

§ 4 Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Sinne einer ordentlichen Seemannschaft verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

§ 5 Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders/Schiffsführers ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind von Nichtschwimmern Schwimmwesten anzulegen. An Bord sind wettergerechte Kleidung sowie geeignete Turn- oder Bootsschuhe zu tragen. Brillen, Handys oder sonstige Wertgegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Die Segelschule Glauke Segelkutter kommt für evtl. Verluste oder Beschädigungen nicht auf.

§ 6 Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Segel- und Motorboote wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Darüber hinaus ist jeder Teilnehmer dazu verpflichtet, mit den Booten sorgfältig umzugehen und Schäden zu vermeiden.
Falls die Betriebsbereitschaft der Segel- und Motorboote durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Störungsfeststellung und -beseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers.

§ 7 Haftung

Die Segelschule Glauke Segelkutter haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die Richtigkeit der  Leistungsausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Segel- und Motorboote.
Die Segel- und Motorboote sind haftpflichtversichert.
Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 1,5 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 0,5 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge bzw. stellt die Segelschule Glauke Segelkutter von Ansprüchen Dritter frei.
Bei Schäden jeder Art trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Segel- und Motorboote wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Segel- und Motorbooten und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird seitens der Segelschule keine Haftung übernommen.

§ 8 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.